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Ein Überblick über die Kosten von Photovoltaikanlagen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Die Erzeugung von eigenem Strom durch Photovoltaik-Technologie ermöglicht Unabhängigkeit von Netzbetreibern und langfristige Einsparungen bei den Energiekosten. Um diesen Nutzen zu realisieren, ist eine Investition in eine Photovoltaikanlage erforderlich. Die Frage, wie hoch genau die Kosten dafür ausfallen, lässt sich nicht in einem Satz beantworten, da sie nicht nur vom Kaufpreis abhängen, sondern von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Nachdem Sie diesen Beitrag gelesen haben, werden Sie jedoch eine solide Vorstellung davon haben, mit welchen Investitionen Sie rechnen müssen, um von den Vorteilen der Photovoltaik zu profitieren. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu:

Errichtungskosten

Bei der Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage denken die meisten Menschen in der Regel nur an die Solarmodule auf dem Dach. Dennoch besteht eine solche Anlage aus weiteren wichtigen Komponenten, die bei der genauen Kalkulation der Kosten, insbesondere für ein Einfamilienhaus, berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören beispielsweise der Wechselrichter und die Steuereinheit für das Einspeisemanagement. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags klären wir detailliert, was es mit diesen Teilen auf sich hat und welche Kosten damit verbunden sind. Zusätzlich fallen Ausgaben für die Verkabelung und die Montage der Anlage an. Um Preise effektiver vergleichen zu können, ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten einer Photovoltaikanlage üblicherweise in Kosten pro Kilowatt peak (kWp) oder Kosten pro Quadratmeter (qm) angegeben werden.

Förderungen

Die Sonne spendet Energie ohne Kosten, aber wenn du diese Energie nutzen möchtest, steht zunächst eine beträchtliche Investition an – mehrere tausend Euro für die Photovoltaikanlage. Der Einsatz eines Stromspeichers kann den Eigenverbrauch steigern, führt jedoch durch den Kauf zu zusätzlichen Kosten. Für diejenigen, die Solarstrom verkaufen oder selbst nutzen möchten, gibt es offizielle Unterstützung bei der Finanzierung der Anlage. Staatliche Förderprogramme, zinsgünstige Kredite und verschiedene Förderprogramme auf Landes- und Gemeindeebene helfen dabei, die finanzielle Last zu tragen.

Staatliche Unterstützung zur Anschaffung einer PV-Anlage

Um die umweltfreundlichen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energiequellen zu reduzieren, plant die Regierung, den gesamten Stromverbrauch in Österreich bis 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Finanzielle Anreize sollen den weiteren Ausbau der Solarenergie fördern. Das Gesetz über den Ausbau erneuerbarer Energien (EAG), das seit dem Sommer 2021 in Kraft ist und im Januar 2022 erstmals überarbeitet wurde, vereinfacht die Anschaffung von PV-Anlagen durch standardisierte Regelungen zur Förderung von Photovoltaik. Zudem bieten auch Länder und Gemeinden finanzielle Unterstützung.

Empfehlung: Bevor Förderanträge gestellt und die Installation beauftragt wird, ist eine Energieberatung ratsam. Wende dich an die Energieberatungsstelle in deinem Bundesland, um das Beste aus deiner PV-Anlage herauszuholen und mögliche weitere Einsparpotenziale zu erkunden.

Durch staatliche Förderungen lassen sich die Gesamtkosten für die Solaranlage reduzieren, wodurch sich die Amortisationszeit verkürzt. Die Förderung umfasst sowohl die Installation neuer Anlagen als auch teilweise die Nachrüstung bestehender Anlagen.

Für sogenannte Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, gibt es spezielle Fördermittel, beispielsweise für Photovoltaikanlagen zur Versorgung von Berghütten. PV-Kleinstanlagen, auch als steckerfertige PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke bekannt, unterliegen den gleichen Förderrichtlinien wie herkömmliche Anlagen. Auf Landes- und Gemeindeebene existieren jedoch häufig spezielle Förderprogramme für Balkonkraftwerke.

Empfehlung: Es lohnt sich, die verschiedenen Fördermaßnahmen im Vorfeld sorgfältig zu prüfen, da oft Pauschalen und Zuschüsse kombinierbar sind.

Aktuelle Förderungen

Nullsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz, um den Ausbau von Sonnenstrom in den kommenden Jahren weiter zu beschleunigen. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Förderanträge mehr erforderlich sind und beim Kauf keine Umsatzsteuer berechnet wird. Diese Umsatzsteuerbefreiung erstreckt sich über die Jahre 2024 und 2025.

Die Befreiung von der Umsatzsteuer gilt für:

  • Den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,

  • Deren Zubehör sowie Speicher, sofern sie gemeinsam erworben wurden,

Sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:

  • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,

  • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder

  • Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Der Wegfall der Steuer betrifft daher auch Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung bis 35 kWp. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert sind und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.

Förderungen nach dem EAG

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (z.B. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden. Die Termine für die Fördercalls im Jahr 2024 stehen noch nicht fest. Sie werden auf der Website eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG) bekannt gegeben.

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Hier noch weitere Informationen

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Landesförderung für PV-Speicher

Seit dem 1. Jänner 2024 bietet das Land Tirol eine neue Förderung für netzdienliche Stromspeichersysteme von Photovoltaik (PV)-Anlagen an. Die Landesförderung kann ab sofort online beantragt werden. Die Landesregierung stellt in diesem Jahr zwei Millionen Euro für die Unterstützung von Speichersystemen zur Verfügung. Gefördert werden Stromspeicher, deren Batterie in Abhängigkeit vom Zustand der Stromnetze geladen werden kann. Die Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) und ist auf zehn kWh und 1.500 Euro begrenzt. Die Förderung umfasst die Neuanschaffung von Speichern, das Nachrüsten von PV-Anlagen mit Batteriespeichern sowie die Erweiterung bestehender Speicher auf zehn kWh. Bei einer gemeinsamen Anschaffung von PV-Anlage und Stromspeicher sind Stromspeicher zudem vom Bund von der Mehrwertsteuer befreit.

Steigerung des Eigenverbrauchsanteils

Die Preisrallye bei den Einspeisetarifen für Sonnenstrom ist vorbei, und die Preise haben sich wieder eingependelt. Dennoch bleibt eine PV-Anlage, insbesondere in Verbindung mit einem intelligenten Speicher und einer Wärmepumpe, eine sinnvolle Investition. Das Ziel der neuen Speicherförderung ist es, den Eigenverbrauchsanteil zu maximieren, die Stromkosten zu minimieren und die Netzbelastung zu optimieren.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche (Privatpersonen) und juristische Personen (Betriebe, Vereine, etc.) mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol

Was wird gefördert?

  • Stromspeicheranlagen basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit (netzdienliche Speicher)

  • Neu errichtete Stromspeicheranlagen mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität (bei größeren Anlagen die ersten 10 kWh)

  • Erweiterung bestehender Speicher bis zu einer Speicherkapazität von 10 kWh mit 150 Euro pro kWh

  • Errichtung und Inbetriebnahme ab 1. Jänner 2024

Wohnbauförderung Tirol

Von der Gesamtleistung der Photovoltaikanlage werden bis zu 20 kWpeak gefördert, sei es bei der Erstinstallation oder der Erweiterung auf 20 kWpeak.

Die Förderung basiert auf den nachgewiesenen Kosten durch Rechnungen und wird im Rahmen der Wohnhaussanierung abgewickelt. Der Förderantrag kann über ein Online-Formular gestellt werden, alternativ kann auch das Ansuchen Wohnhaussanierung A5 verwendet werden.

Förderung:

  • Einmalzuschuss: 50 % der förderbaren Kosten (max. Förderung EUR 250,-- / kWpeak; max. 20 kWpeak) oder

  • Annuitätenzuschuss: 55 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (max. Kosten EUR 500,-- / kWpeak; max. 20 kWpeak)

Voraussetzungen

Die Förderung gilt für Wohnhäuser und Wohnungen in Tirol, die entweder von den Eigentümern oder von Mietern mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Unabhängig vom Gebäudealter kann die Förderung in Anspruch genommen werden.

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Ihre weg zum Preis

Ihrer neuen PV-Anlage

Für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag Ihrer neuen PV-Anlage oder Stromspeicher wenden Sie sich gerne an mich. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weiters können Sie sich gerne die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage berechen.

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